Neues Bauvertragsrecht

Was muss der Bauherr bei Abschluss eines Bauvertrages wissen – Informationen zum neuen Bauvertragsrecht.

Der BWE-Berlin und Brandenburg lud zu einer Informationsveranstaltung „Neues Bauvertragsrecht“ nach Königs Wusterhausen. Rechtsanwalt Jörg Hammerschmidt referierte und beantwortete Fragen der Teilnehmer.

Private Bauherren tätigen mit dem Bau ihres Eigenheims meistens die größte Investition ihres Lebens und gehen hohe wirtschaftliche Risiken ein. Um diese zu verringern und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, trat Anfang 2018 das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Darin wurde mit dem Verbraucherbauvertrag ein eigener Vertragstyp geschaffen. Bau- und Leistungsbeschreibungen sind Pflichtbestandteile dieses Vertragstyps. Der EnEV-Nachweis, die Genehmigungsplanung oder der Nachweis für die KfW-Förderung müssen dem Besteller ausgehändigt werden. Bauunternehmer müssen die Bauzeit verbindlich festlegen und dürfen nur noch maximal 90 % des Gesamtpreises als Abschlagszahlung vom Verbraucher verlangen. Ein Widerrufsrecht soll ihn beim Abschluss von Bauverträgen vor übereilten Entscheidungen schützen.

Veranstaltung zum Thema: Neues Bauvertragsrecht

Ferner wurden im Bauvertragsrecht auch Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Bauträgerverträge getroffen.

Es hat sich herausgestellt, dass ca. 10% der Bauschäden auf Materialmängel zurückzuführen sind, 90 % verteilen sich hingegen auf mangelhafte Planung und Bauausführung, wie der BWE im Rahmen seiner Beratungspraxis feststellte.

Trotz gestärkter Rechte insbesondere der Verbraucher sollten Bauwillige weiterhin von Beginn an, auf jeden Fall aber vor Vertragsschluss den Beratungsservice der BWE-Berater vor Ort einholen. Auskunft über Ihren zuständigen BWE-Berater in Berlin und Brandenburg erhalten Sie unter 030 95627216.