Versicherungen für Hausverwaltungen

Der richtige Versicherungsschutz ist also ausschlaggebend! Und ein umfassender Versicherungsschutz muss nicht zwangsweise teuer sein.

Erfahrungen, Vergleiche und Versicherungskonzepte ermög- lichen es den meisten Versicherungsmaklern, Hauseigentümern und Hausverwaltern den Versicherungsschutz zu verschaffen, den sie benötigen – und das zu vergleichsweise günstigen Beiträgen!

Die folgenden Seiten zeigen die wichtigsten Versicherungsprodukte und Erweiterungen, auf die Hausverwalter oder Hauseigentümer nicht verzichten sollten.

Ein kurzer Überblick zu den versicherten Sachen und Gefahren für die Wohngebäudeversicherung befindet sich auf der letzten Seite!

Versicherungen für Hausverwaltungen:

Geschäftsinhaltsversicherung:

Der Hauptarbeitsplatz einer Hausverwaltung ist das Büro. Von hier aus werden unter anderem  Schäden an den verwalteten  Gebäuden bearbeitet. Doch was, wenn ein Schaden das Büro betrifft? Schränke, Akten und Computer können durch unterschiedliche Schäden stark in Mitleidenschaft gezogen oder komplett zerstört werden. Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffungskosten für die beschädigten Sachen sind die Folge. Stellenweise kann das Tagesgeschäft nicht ausgeübt werden. Eine Betriebsunterbrechung kann sich anschließen.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung schafft Abhilfe. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch- diebstahl gelten in nahezu allen Fällen als mitversichert. Sinnvolle Erweiterungen stellen die Elementarschadendeckung und die Elektronikversicherung dar. Während die Ele- mentarschadendeckung Versicherungsschutz bei Über- schwemmung, Rückstau, Schneedruck […] bietet, ersetzt die Elektronikversicherung unter anderem Schäden an Computern durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit.

Haftpflichtversicherung:

Wie bereits erwähnt, ist der Hauptarbeitsplatz das Büro. Also ist eine Bürohaftpflichtversicherung unverzichtbar. Diese Ver- sicherung schützt den Hausverwalter vor Schadenersatz- ansprüchen, die ihm gegenüber geltend gemacht werden, wegen Schäden, die aus dem Bürobetrieb resultieren (bspw. ein Besucher stolpert über ein Kabel im Büro und verletzt sich oder ein Handwerker beschädigt an einem schadhaften Stuhl seine Jacke,…).

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