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Versicherungen für Hausverwaltungen II

Arbeiten auf fremden Grundstücken, z.B. bei Wohnungs- besichtigungen, müssen gesondert versichert werden. Hier können Schäden an fremdem Eigentum (verwaltetes Gebäude oder verwaltete Wohnung, Mobiliar des derzeitigen Mieters, Kleidung des Mietinteressenten) entstehen. Diese oder ähnliche Schäden lassen sich über eine gesonderte Haftpflichtversicherung oder durch eine besondere Vereinbarung zur Bürohaft- pflichtversicherung versichern.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Hausverwalter sind unter anderem verantwortlich für die Vermittlung von Mietverträgen und die Entgegennahme von Mietkautionen, das Erstellen von Bestätigungen über Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen oder den Tarif- und Preisvergleich von Energieunternehmen. All dies sind Aufgaben der Hausverwaltung, welche bei einem Fehler einen Vermögensschaden zur Folge haben können.

Macht ein Eigentümer Schadenersatz aufgrund eines solchen Fehlers gegenüber der Hausverwaltung geltend und ist dieser Anspruch berechtigt, tritt die Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung für die Hausverwaltung ein und reguliert diesen Schaden. Sind die Forderungen hingegen unberechtigt, werden diese durch die Vermögensschadenhaftpflichtver- sicherung abgewehrt.

Rechtsschutzversicherung:

Wie bei jedem anderen Unternehmen auch, kann es zu Fällen kommen, bei denen die Hausverwaltung rechtlichen Beistand benötigt. Sei es aufgrund eines Verkehrsunfalles auf dem Weg zu einer Wohnungsbesichtigung oder Problemen mit dem Vermieter. Aber auch mangelhafte Leistungen durch Handwerker oder den Schneeräumdienst können Streitigkeiten zur Folge haben, ebenso wie falsche Abrechnungen von Versorgern oder der Müllabfuhr.

Ergänzt werden kann die Rechtsschutzversicherung durch eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung, um die Kosten der Ver- teidigung gegen den Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, mitzuversichern.

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