pp 2.1 - Die Wohnungseigentümerversamml.

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Tipp 2.1 - Die Wohnungseigentümerversamml.

Rechtsanwalt Stephan LofingLofing.jpg
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Meierottostraße 7 10719 Berlin
Tel. 030/ 213 70 54
Fax 030/ 218 92 02
E-Mail: mail@rechtsanwalt-lofing.de


Die Wohnungseigentümerversammlung

I. Vorbemerkung

Die Wohnungseigentümerversammlung dient der inneren Willensbildung der Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer und der Verwalter können sich hier untereinander austauschen. Durch die Stellung von entsprechenden Anträgen kann erreicht werden, dass sich die Miteigentümer über Angelegenheiten beraten und hierzu Beschlüsse gefasst werden. Die Eigentümerversammlung entscheidet durch die Fassung von Beschlüssen, die für alle Beteiligten rechtsverbindlich sind.

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