pp 2.1 - Die Wohnungseigentümerversamml. |
Rechtsanwalt Stephan Lofing
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Meierottostraße 7 10719 Berlin
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Die Wohnungseigentümerversammlung
I. Vorbemerkung
Die Wohnungseigentümerversammlung dient der inneren Willensbildung der Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer und der Verwalter können sich hier untereinander austauschen. Durch die Stellung von entsprechenden Anträgen kann erreicht werden, dass sich die Miteigentümer über Angelegenheiten beraten und hierzu Beschlüsse gefasst werden. Die Eigentümerversammlung entscheidet durch die Fassung von Beschlüssen, die für alle Beteiligten rechtsverbindlich sind.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
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PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.