Tipp 5.1 - Das Wohneigentum im Steuerrecht

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Tipp 5.1 - Das Wohneigentum im Steuerrecht

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Das Wohneigentum im Steuerrecht

I. Einleitung

Auf den folgenden Seiten soll ein erster Überblick über die Besteuerung von Immobilien beim Erwerb, der Nutzung sowie der Veräußerung verschafft werden. Die Ausführungen stellen keine ausführliche Darstellung dar. Für weitergehende Fragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung.

Während Wertsteigerungen im Privatvermögen grundsätzlich steuerlich nicht erfasst werden (Ausnahme: spekulative Veräußerungsgeschäfte gemäß §§ 17, 23 EStG), werden Wertsteigerungen im Betriebsvermögen als Gewinn im steuer- lichen Sinn erfasst. Dieser Artikel behandelt  nur die steuerlichen Aspekte von Immobilien, die sich im Privatvermögen befinden, da es den Rahmen dieses Artikels sprengen würde.

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