BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
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Die Neuregelungen zur Mietpreisbremse gelten für alle neuen Verträge, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden.
Die Neuregelungen zur Modernisierung gelten für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 vom Vermieter angekündigt werden. § 6 WiStG gilt für Verstöße, die ab dem 1. Januar 2019 erfolgen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Artikel nur einen ersten Einstieg in das Thema bieten kann. Eine vertiefte Darstellung ist schon aus Platzgründen nicht möglich. Außerdem handelt es sich um neu eingeführte Regelungen, so dass zu vielen Einzelfragen noch keine Rechtsprechung vorliegen kann. Mit einer ständigen Weiterentwicklung der Rechtslage ist also zu rechnen.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grund-eigentümer in der Ausgabe 04/2020 ist erschienen.
NEUER VERANSTALTUNGSTERMIN
Thema: "Mehrgenerationenhaus und Seniorenresidenz"
EXPERTENTIPPS 2019 / 2020
Expertentipps zu aktuellen Themen.
BWE-BERLIN-CITY-OST E.V. MIT NEUEM STELLV. VORSITZENDEN
Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des BWE-Berlin-City-Ost wählten ...
PRESSEINFORMATION
Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
BWE BERATER MEETING 2018
Anfang September trafen sich mehrere BWE-Berater zum Meeting in Birkenwerder bei Berlin.
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informationsveranstaltung eingeladen.