BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer)

6. Wie

Wir lernen uns am besten vor Vertragsschluss kennen. Der Entwurf eines Bau- oder Kaufvertrags, der vom Unternehmer kommt, lässt sich immer verbessern im Sinne von Bauherren und Erwerber. Wir empfehlen die technische und kaufmännische Beratung vor Vertragsschluss unbedingt, da Besteller nur das verlangen können, was im Vertrag steht oder klar abzuleiten ist. Im Beratungsgespräch erfahren wir Ihre Wünsche und Sie unsere Textvorschläge zur Umsetzung. Ein guter Vertrag erleichtert die Durchsetzung der gewünschten Bauqualität sehr. Nach dem Baubeginn bis zur Abnahme besuchen wir mehrfach die Baustelle zu Prüfzwecken. Dies erfolgt entweder zu signifikanten Bautenständen oder in einem zeitlichen Rhythmus. Ein verständliches Protokoll hält Ergebnisse fest. Sie stellen Ihre aktuellen Fragen. Am Ende müssen Sie Ihre Bestellung abnehmen. Dabei haben Sie festzustellen, in wie weit das Werk vertragsgemäß hergestellt ist oder nicht. Das Abnahmeprotokoll hat große Bedeutung u.a. für Nutzen und Lasten, Beweislast, Beginn der Gewährleistung, restliche Zahlungen u.v.m. Auch bei der Abnahme begleiten wir Sie auf Wunsch technisch und organisatorisch. So stehen Sie nicht alleine den Fachleuten gegenüber, behalten alles für Sie Wesentliche im Griff und sichern Ihre berechtigten Ansprüche. Für die KfW ist nur ein sog. Energie-Effizienz-Experte berechtigt zu beantragen und zu bescheinigen. Wir sind eingetragen in die Liste der zugelassenen Energie-Effizienz-Experten.

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