Berliner Mietendeckel - Stufe 2 |
Rechtsanwalt Carsten Pagel
Bölschestraße 114
12587Berlin (Friedrichshagen)
Tel.: 030 - 671 94 82
Fax: 030 - 671 94 86
E-Mail: info@kanzlei-pagel.de
Web: www.kanzlei-pagel.de
Am 23. Februar 2020 ist in Berlin das "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" (MietenWoG Bln) in Kraft getreten 1).
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist das Einfrieren der Miete auf den Stand am 18. Juni 2019 (Stichtag) sowohl in bestehenden als auch bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen.
Am 23. November 2020 tritt nun die zweite Stufe des Gesetzes in Kraft, die die Absenkung ("Kappung") überhöhter Mieten in ca. 340.000 Bestandsmietverhältnissen erzwingen soll.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 01/2024 ist erschienen.
BERLINER MIETSPIEGEL 2023
Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 liegt vor.
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.