Berliner Mietendeckel - Stufe 2

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Berliner Mietendeckel - Stufe 2

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Am 23. Februar 2020 ist in Berlin das "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" (MietenWoG Bln) in Kraft getreten 1).  

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist das Einfrieren der Miete auf den Stand am 18. Juni 2019 (Stichtag) sowohl in  bestehenden als auch bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen.  

Am 23. November 2020 tritt nun die zweite Stufe des Gesetzes in Kraft, die die Absenkung ("Kappung") überhöhter Mieten in ca. 340.000 Bestandsmietverhältnissen erzwingen soll.

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