4. Wichtige Versicherungen für Hausverwaltungen

Hausverwalter stehen vor den großen Herausforderungen, dass sie im Rahmen ihrer Hausverwalter-tätigkeit mit nahezu allen vorgenannten Versicherungen konfrontiert werden. Eigentümer gehen oft davon aus, dass der Hausverwalter neben den zahlreichen ohnehin schon fachlich und rechtlich herausfordernden Verwaltungsaufgaben auch tiefgründiges Fachwissen für Versicherungsprodukte hat. Dies kann und soll jedoch nicht vom Verwalter abverlangt werden. In jedem Falle sollte ein Hausverwalter einen Versicherungsexperten an seiner Seite haben, um hier auch u.a. sein eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. Zusätzlich muss sich der Hausverwalter auch noch mit Versicherungen beschäftigen, die für ihn selbst notwendig und relevant sind.


Betriebsinhaltsversicherung:

Das Verwaltungsbüro des Hausverwalters beinhaltet neben eigener Büro- und Geschäftsausstattung auch zahlreiche Akten wie z.B. Objektunterlagen, Rechnungsbelege, Abrechnungsdokumente, Mietverträge, Mieterunterlagen, u.v.m. Ebenso gibt es zahlreiche Elektronikgeräte wie z.B. EDV-Anlagen, Arbeitsrechner, Druck- und Scangeräte, Telefonanlagen, etc. Schäden, welche durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl entstehen können, können für den Verwaltungs-betrieb existenziell bedrohlich sein und/oder zu längeren Betriebsunterbrechungen führen. Mit einer Betriebsinhaltsversicherung lassen sich die finanziellen Folgen solcher Risiken absichern, sofern der Versicherungsschutz auf den Bedarf Ihres Geschäftsbetriebes zugeschnitten ist und hierbei auch sämtliche optionale Ergänzungsmöglichkeiten wie z.B. Elektronikversicherung, Cyberversiche-rung, Glasbruch, Elementarschadendeckung, Betriebsunterbrechung, D&O-Versicherung, etc. berücksichtigt werden.


Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Dritte durch die betrieblichen Tätigkeiten Ihres Unternehmens erleiden können. Besucher Ihres Büros stolpern beispielsweise über eine Türschwelle und verletzten sich. Ferner befinden Sie sich oft auf fremden Grundstücken. Im Rahmen einer Objektbesichtigung könnten Sie auch Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen der Mieter verursachen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf, die Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter verursachen.


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Mittlerweile ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter eine gesetzliche Pflichtversicherung. Als Verwalter haben Sie die Verantwortung von Millionenwerten und durch kleine Unachtsamkeiten können Vermögensschäden in beachtlicher Höhe entstehen. Verpassen Sie beispielsweise die Frist zur Erhöhung einer Staffelmiete, kann dies mit hohen Vermögensschäden verbunden sein. Schlechte Bauüberwachungen, die Beauftragung überteuerter Handwerker oder Nichtdurchsetzung von Forderungen der Eigentümer sind nur einige wenige der zahlreichen Möglichkeiten, für die der Verwalter haftbar bemacht werden kann. Die Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung prüft Ansprüche, welche an Sie herangetragen werden, wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab und tritt bei gerechtfertigten Ansprüchen bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme für Sie ein.