BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
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Die Mietpreisbremse gilt nicht für die erstmalige Vermietung von Neubauwohnungen nach dem 1.10.2014, wobei der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung durchaus vor dem 1.10.2014 liegen kann. Hat der Vermieter eine „Altbau“-Wohnung umfassend modernisiert, so ist die Mietpreisbegrenzung ebenso wenig darauf anzuwenden. Aber was ist eine „umfassende“ Modernisierung? Nach der Gesetzesbegründung[1] ist eine Modernisierung umfassend, wenn sie einen solchen Umfang ausweise, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerecht- fertigt erscheint. Umfassende Modernisierung bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Kosten eines (vergleichbaren) Neubaus in die Wohnung investiert wurden und dass die Räume hinsichtlich der sanitären und technischen Ausstattung sowie hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes einer Neubau- wohnung entsprechen.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grund-eigentümer in der Ausgabe 04/2020 ist erschienen.
NEUER VERANSTALTUNGSTERMIN
Thema: "Mehrgenerationenhaus und Seniorenresidenz"
EXPERTENTIPPS 2019 / 2020
Expertentipps zu aktuellen Themen.
BWE-BERLIN-CITY-OST E.V. MIT NEUEM STELLV. VORSITZENDEN
Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des BWE-Berlin-City-Ost wählten ...
PRESSEINFORMATION
Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
BWE BERATER MEETING 2018
Anfang September trafen sich mehrere BWE-Berater zum Meeting in Birkenwerder bei Berlin.
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informationsveranstaltung eingeladen.