Endet die Mietpreisbremse irgendwann?

Landesregierungen können sich bis zum 31.12.2020 entscheiden, ob sie Verordnungen für Gemeinden erlassen, in denen eine Mietpreisbegrenzung gelten soll. Wenn eine solche Verordnung erlassen wird, wie z.B. in Berlin, dann muss eine solche Verordnung befristet sein. Ihre maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre. Daraus folgt, dass spätestens am 31.12.2025 alle Mietpreisbegrenzungen enden, es sei denn der Gesetzgeber beschließt eine neue Mietpreisbremse.

Eines ist jedenfalls sicher: Der Gesetzgeber hat keine einfache Regelung geschaffen. Ob sie überhaupt das Ziel der Dämpfung des Mietanstiegs erreichen wird, wird die Zukunft zeigen.



[1] Gesetzesentwurf der Bundesregierung S. 36

[2] Blank WuM 2014,641, a.A. BayObLG v. 25.3.1986 ZMR 1986,193 = WuM 1986,205