Berliner Mietspiegel 2021 ist wirksam |
„Die Berufung auf den Inhalt des Berliner Mietspiegels 2021 reicht zur Begründung einer Mieterhöhung aus“, dies entschied das Landgericht Berlin. Der Mietspiegel sei ein „taugliches Begründungsmittel“ für eine Mieterhöhung, auch wenn es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2021 „um keinen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne des Gesetzes handeln sollte.
Der BWE empfiehlt: Besorgen Sie sich die offizielle Mietspiegelbroschüre beim Senat (Stadtentwicklung, Fehrbelliner Platz) oder bei uns und lassen Sie sich kompetent und kostengünstig beraten, BWE-Telefon 030/95 62 72 16.
AKTUELLE WOHNUNG & HAUS
Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 02/2023 ist erschienen.
BERLINER MIETSPIEGEL 2023
Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 liegt vor.
BERLINER MIETENDECKEL GESCHEITERT
Aktueller Artikel aus der Wohnung & Haus mit Rechtsanwalt Carsten Pagel.
BERLINER MIETENDECKEL
Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Aktualisierte Fassung (Sonderbeilage Expertentipps 05-2021).
AKTUELLER EXPERTENTIPP
WEG-Reform 2020
PRESSEINFORMATION
Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
PRESSEINFORMATION
Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informations-
veranstaltung eingeladen.