Berliner Mietspiegel 2021 ist wirksam

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„Die Berufung auf den Inhalt des Berliner Mietspiegels 2021 reicht zur Begründung einer Mieterhöhung aus“, dies entschied das Landgericht Berlin. Der Mietspiegel sei ein „taugliches Begründungsmittel“ für eine Mieterhöhung, auch wenn es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2021 „um keinen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne des Gesetzes handeln sollte.

Der BWE empfiehlt: Besorgen Sie sich die offizielle Mietspiegelbroschüre beim Senat (Stadtentwicklung, Fehrbelliner Platz) oder bei uns und lassen Sie sich kompetent und kostengünstig beraten, BWE-Telefon 030/95 62 72 16.

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