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Frist zur Grundsteuerwerterklärung bis zum 31. Januar 2023 verlängert, Hinweis zum Einspruch hier.

Nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungseigentümer hatte bis Oktober 2022 seine Unterlagen online beim zuständigen Finanzamt abgegeben, Bußgeldverfahren drohten.

Mit der Verlängerung der Abgabefrist trägt der Gesetzgeber dem Rechnung. Bürger, Wirtschaft und Steuerberater werden entlastet. Die Grundeigentümer sollen auch vor Bußgeldern bewahrt werden.

Mitglieder können hier kostenlos den Mustereinspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert anfordern.

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