LG Berlin contra BGH: Schonfristzahlung wirkt auch bei ordentlicher Kündigung des Wohnungsmietvertrages.

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Grundsteuerreform - Darstellung der Änderungen und Verpflichtungen

Der BWE führte eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform durch. Prof. Christian Killiches, Mittenwalde, informierte die Teilnehmer. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen nun rund 35 Millionen deutsche Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Zur Abgabe der Feststellungserklärung besteht Zeit bis zum 31.Januar 2023.

Die Neuregelung ist notwendig, da die Einheitswerte der Grundstücke, die bisher Grundlage für die Grundsteuer waren, veraltet sind. Sie beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Bundesländern auf denen von 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Wertgrundlagen als unzulässig angesehen. Ab 2025 findet deshalb ein neues Grundsteuergesetz Anwendung.

Konkrete Informationen zu Ihren Fragen geben unsere Fachleute, BWE-Infotelefon 030 95 62 72 16. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Einspruch gegen einen erlassenen Bescheid (links).

V.l.n.r, der Referent Herr Prof. Christian Killiches, Frau Cathrin Bennewitz, Frau Rechtsanwältin Kathrin Ruttloff

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