Grundsteuerreform - Darstellung der Änderungen und Verpflichtungen

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Heizungsmodernisierung und Klimawandel

Beschluss der BWE-Delegiertenversammlung in München vom 27.05.2023

Der BWE lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 18.04.2023 ab und fordert die Politik auf, nicht ständig insbesondere den Eigenheim-besitzern und kleinen Vermietern neue finanzielle und bürokratische Lasten aufzubürden.

Der Gesetzesentwurf ist nicht technologieoffen, sondern favorisiert einseitig strombetriebene Wärmepumpen. Zusammen mit dem geplanten Verbot von neuen Heizungen ohne Wärmepumpe ab dem 01.01.2024 führt dies zu einer existenzbedrohenden Belastung der Eigentümer/Vermieter.

Denn die weitaus meistens älteren Gebäude können nicht einfach nur mit einer Wärmepumpe, deren Kosten bei 30.000,00 € bis 60.000,00 € liegt, ausgerüstet werden. Vielmehr sind nach Auskunft der Heizungsinnung neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, neue Fenster, neue Türen, eine Außen-, Kellerdecken- und Dachdämmung erforderlich, was die Kosten auf weit über 100.000,00 €, wahrscheinlich aber auf bis zu 250.000,00 € ansteigen lässt.

Viele kleine Häuslebauer werden sich das nicht aus eigenen Mitteln leisten können und bekommen, so sie über 60 Jahre alt sind und nicht über sonstige erhebliche Vermögenswerte und Einkommen verfügen, dafür auch kein Darlehen mehr von einer Bank.

Dann bleiben Ihnen nur noch der Verkauf, aber dann mit gehörigem Abschlag und damit einhergehender Vermögensvernichtung, ein finanzieller Ruin und der Verlust der Altersvorsorge. Der Preisverfall bei solchen Immobilien hat nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfes bereits eingesetzt.

Da gleichzeitig einerseits die jetzt noch bestehenden Ausnahmevorschriften, wonach eine Nachrüstung von bestehenden Heizanlagen unterbleiben darf, wenn sie sich innerhalb angemessener Frist nicht amortisiert, ersatzlos gestrichen und andererseits zahlreiche neue, jeweils mit 50.000,00 € bewehrte Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen das neue Gesetz eingeführt werden sollen, führt dies zu einer nicht hinnehmbaren Kriminalisierung der Eigentümer/Vermieter.

Siehe dazu auch: „Habecks Heizungs-Hammer – Finanzieller Ruin für Vermieter“ von Dr. Thomas Brändlein, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes (BWE) in „Wohnung & Haus II-2023“. Fordern Sie Ihr Probeexemplar an, Tel. 030/95627216!

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