6. Wie

Wir lernen uns am besten vor Vertragsschluss kennen.

Der Entwurf eines Bau- oder Kaufvertrags, der vom Unternehmer kommt, lässt sich immer verbessern im Sinne von Bauherren und Erwerbern. Wir empfehlen die technische und kaufmännische Beratung vor Vertragsschluss unbedingt, da Besteller nur das verlangen können, was im Vertrag steht oder klar abzuleiten, also auszulegen ist. Im Beratungsgespräch erfahren wir Ihre Wünsche und Sie unsere Textvorschläge zur Umsetzung.

Ein guter Vertrag erleichtert die Durchsetzung der gewünschten Bauqualität sehr.

Nach dem Baubeginn bis vor der Abnahme besuchen wir, auf Wunsch mehrfach, die Baustelle zu Prüfzwecken. Dies erfolgt entweder zu signifikanten Bautenständen oder in einem zeitlichen Rhythmus. Ein verständliches Protokoll hält Ergebnisse fest. Sie stellen Ihre aktuellen Fragen.

Am Ende müssen Sie Ihre Bestellung abnehmen. Dabei haben Sie festzustellen, inwieweit das Werk vertragsgemäß hergestellt ist oder nicht. Das Abnahmeprotokoll hat große Bedeutung u.a. für Nutzen und Lasten, Beweislast, restliche Zahlungen u.v.m. Auch bei der Abnahme begleiten wir Sie auf Wunsch technisch und organisatorisch. So stehen Sie nicht alleine den Fachleuten gegenüber, behalten alles für Sie Wesentliche im Griff und sichern Ihre berechtigten Ansprüche.

Für die KfW ist nur ein sog. Energie-Effizienz-Experte berechtigt zu beantragen und zu bescheinigen.

Wir sind eingetragen in die Liste der zugelassenen Energie-Effizienz-Experten.

Für Erwerber von Neubauten verfahren wir sinngemäß wie vor.

Im Auftrag von Käufern einer Bestandsimmobilie prüfen wir das Objekt technisch, am besten vor Beurkundung des Kaufvertrags. Das ermöglicht Erkenntnisse, welche die Kaufentscheidung prägen können oder den Kaufpreis relativieren sowie die Nutzung mitbestimmen.

Eine sehr gute Investition vor dem Investment.