Für die beschriebene Art der baubegleitenden Qualitätssicherung kommen vor allem diese Bauaufgaben infrage:
Wohnbauten als Neubau und im Bestand als Sanierung oder als Modernisierung. Planungs- und Bauaufgaben, bei denen die Leistungsbeschreibung und die Vertragsunterlagen vom anbietenden Unternehmer kommen. Alle Bauaufgaben, bei denen der Besteller während der Bauphase selbst keinen Architekten direkt beauftragt. Energetisch relevante Maßnahmen, die gefördert werden, z.B. von der KfW.