7. Wofür
Für die beschriebene Art der baubegleitenden Qualitätssicherung kommen vor allem diese Bauaufgaben infrage:
- Wohnbauten als Neubau und im Bestand als Sanierung oder als Modernisierung.
- Planungs- und Bauaufgaben, bei denen die Leistungsbeschreibung und die Vertragsunterlagen vom anbietenden Unternehmer kommen.
- Alle Bauaufgaben, bei denen der Besteller während der Bauphase selbst keinen Architekten direkt beauftragt.
- Energetisch relevante Maßnahmen, die gefördert werden, z.B. von der KfW.