BWE Berlin und Brandenburg (Bund der Wohnungs- und Grundeingentümer) |
Der Bundestag hat am 18. Dezember 2018 das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz)" verabschiedet.
Mit diesem Gesetz werden die Regelungen zur Mietpreisbremse verschärft sowie die Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter erheblich eingeschränkt.
Anlass für die Gesetzesänderung war der in den letzten Jahren festzustellende starke Mietanstieg insbesondere in den Ballungsräumen, der nach Ansicht des Gesetzgebers in erster Linie durch Mietsprünge bei der Neuvermietung sowie der Modernisierung von Wohnraum hervorgerufen worden ist.
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Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 02/2023 ist erschienen.
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BERLINER MIETENDECKEL GESCHEITERT
Aktueller Artikel aus der Wohnung & Haus mit Rechtsanwalt Carsten Pagel.
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Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Aktualisierte Fassung (Sonderbeilage Expertentipps 05-2021).
AKTUELLER EXPERTENTIPP
WEG-Reform 2020
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Die „Mietpreisbremse"
ist letztlich eine
„Wohnraumbremse"
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Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:
Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.
UNTERVERMIETUNG UND ZWECKENTFREMDUNG
- der BWE-Regionalkreis Berlin und Brandenburg hatte zur Informations-
veranstaltung eingeladen.