Neuigkeiten aus dem BWE

Sie sind hier:   Startseite > Impressum > > Gibt es Ausnahmen von der Mietpreisbremse?

Gibt es Ausnahmen von der Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nicht für die erstmalige Vermietung von Neubauwohnungen nach dem 1.10.2014, wobei der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung durchaus vor dem 1.10.2014 liegen kann. Hat der Vermieter eine „Altbau“-Wohnung umfassend modernisiert, so ist die Mietpreisbegrenzung ebenso wenig darauf anzuwenden. Aber was ist eine „umfassende“ Modernisierung? Nach der Gesetzesbegründung[1] ist eine Modernisierung umfassend, wenn sie einen solchen Umfang ausweise, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerecht- fertigt erscheint. Umfassende Modernisierung bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Kosten eines (vergleichbaren) Neubaus in die Wohnung investiert wurden und dass die Räume hinsichtlich der sanitären und technischen Ausstattung sowie hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes einer Neubau- wohnung entsprechen.

« vorige Seite Seitenanfang nächste Seite »

AKTUELLE WOHNUNG & HAUS

Das aktuelle Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer in der Ausgabe 02/2024 ist erschienen.

mehr zum Inhalt »


BERLINER MIETSPIEGEL 2024

Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2024 liegt vor.

mehr zum Inhalt »


PRESSEINFORMATION

Vom Bayer. Wohnungs- und Grundelgentümerverband e.V. zum Thema:

Eigenbedarfskündigung bei Zweitwohnung zulässig.

mehr zum Inhalt »

© 2016 Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer (BWE) e.V. RA Matthias Hartwich| Powered by CMSimple| Template: ge-webdesign.de| Login