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7. Wofür

Für die beschriebene Art der baubegleitenden Qualitätssicherung kommen vor allem diese Bauaufgaben infrage:

  • Wohnbauten als Neubau und im Bestand als Sanierung oder als Modernisierung.
  • Planungs- und Bauaufgaben, bei denen die Leistungsbeschreibung und die Vertragsunterlagen vom anbietenden Unternehmer kommen.
  • Alle Bauaufgaben, bei denen der Besteller während der Bauphase selbst keinen Architekten direkt beauftragt.
  • Energetisch relevante Maßnahmen, die gefördert werden, z.B. von der KfW.
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